AGB

 

Die Bearbeitung der Projekte erfolgt auf der Grundlage meiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Stand November 2014):

Für die Geschäftsbeziehungen zwischen Beatrix Schnellbacher, handelnd unter BS Raumwerk, und dem Auftraggeber liegen ausschließlich die folgenden Geschäftsbedingungen zugrunde:

1. Leistungen von BS Raumwerk
a. Der Auftraggeber unterstützt BS Raumwerk bei den zu erstellenden Konzeptionierungen. Dazu gehören insbesondere: Übermittlung von Informationen, Mitteilung von eigenen Vorstellungen und Wünschen, eindeutige und zeitnahe Mitteilung von veränderten Voraussetzungen, Korrektur von Gesprächsprotokollen.
b. Sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben, verpflichtet sich BS Raumwerk dazu,ein Konzept zu erstellen. Weitere Entwürfe, eine abweichende Darstellung (wie z.B. 3D) oder mehrere Varianten sind nur geschuldet, wenn dies vertraglich vereinbart wurde. Nachträgliche Änderungen des Konzepts sind, wenn sie nicht vertraglich vereinbart wurden, gesondert zu vergüten.
c. Maße und andere Angaben über die Beschaffenheit der Räume, die BS Raumwerk dem Auftraggeber liefert, sind nur zur persönlichen Nutzung durch den Auftraggeber bestimmt. Soweit der Auftraggeber für die Gestaltung der Räume Dritte mit der Durchführung der Baumaßnahme beauftragt, dürfen die Maße und Angaben nicht als verbindliche Informationen weitergeben werden. Der Auftraggeber muss die von ihm beauftragten Dritten dazu anhalten, eigene Aufmaße zu nehmen.
d. BS Raumwerk gewährt dem Auftraggeber Einblick in früher gefertigte projektbezogene Unterlagen und erläutert den Umfang des Konzepts, das Gegenstand des Angebots und Auftrags ist.

2. Zahlung / Rechnung / Verzug
a. Die Vergütung bestimmt sich nach dem Angebot von BS Raumwerk.
b. Die Vergütung wird fällig, wenn BS Raumwerk die Leistung vertragsgemäß erbracht und dem Auftraggeber eine Rechnung erteilt hat.
c. Die Vergütung ist zahlbar innerhalb von 14 Tagen (bei Verbrauchern: 30 Tage) nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung. Danach kommt der Auftraggeber in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Zu Abzügen (z.B. Skonto) ist der Auftraggeber nur berechtigt, wenn dies vertraglich vereinbart wurde.
d. BS Raumwerk ist berechtigt, angemessene Vorschüsse, Abschlags- oder Teilzahlungen zu verlangen. Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung von Vorschüssen, Abschlags- oder Teilzahlungen länger als 7 Tage in Verzug, so ist BS Raumwerk zur Zurückhaltung weiterer Leistungen berechtigt. Dies gilt auch in dem Fall, dass der Auftraggeber Insolvenz anmeldet oder in Vermögensverfall gerät.
e. Bei Zahlungsverzug ist BS Raumwerk berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Zudem ist BS Raumwerk bei Zahlungsverzug berechtigt eine Pauschale von EUR 40,00 zu verlangen. Ist der Auftraggeber Verbraucher, beträgt der Zinssatz 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.

3. Gewährleistung / Haftung (begrenzt auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz)
a. Die Gewährleistung bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 631ff. BGB). Der Auftraggeber ist verpflichtet, Mängel unverzüglich anzuzeigen. Ist das Werk mangelhaft, so muss der Auftraggeber BS Raumwerk zunächst die Gelegenheit zur Nacherfüllung geben. Es liegt im Ermessen von BS Raumwerk, ob sie ein neues Konzept erstellen oder das ursprüngliche Konzept korrigieren. BS Raumwerk kann die Nacherfüllung verweigern, wenn diese mit unverhältnismäßigen Kosten (z.B. Zeitaufwand) verbunden ist.
b. Dem Auftraggeber ist bewusst, dass das Konzept von BS Raumwerk auch nach Klärung aller Wünsche des Auftraggebers letztlich auf den Vorstellungen von BS Raumwerk beruhen. Da ästhetisches Empfinden einer objektiven Beurteilung nicht zugänglich ist, sind hinsichtlich der gestalterischen Leistung Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Entwurfsarbeiten sind – ungeachtet dessen, ob sie dem Auftraggeber gefallen – zu vergüten.
c. BS Raumwerk übernimmt keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit der vom Auftraggeber gelieferte Maße, Baupläne, Zeichnungen oder sonstige Angaben. BS Raumwerk haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass Dritte die von BS Raumwerk ermittelnden Maße oder sonstige Angaben verwendet.
d. Die Haftung von BS Raumwerk für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen.

4. Kündigung / vorzeitige Beendigung des Vertrages
a. Die Kündigung des Vertrages muss schriftlich erfolgen.
b. Bei einer freien Kündigung des Vertrages nach § 649 BGB steht BS Raumwerk das vereinbarte Honorar für die beauftragten Leistungen zu. Der Auftragnehmer muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er infolge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.

5. Urheber- und Nutzungsrecht
a. BS Raumwerk behält sich an allen Leistungen das Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung der Vergütung vor.
b. Sofern nichts anderes vereinbart worden ist, behält sich BS Raumwerk alle Nutzungs- und Urheberrechte an den gefertigten Unterlagen (u.a. Konzept, Entwürfe, Skizzen, Zeichnungen, Daten) vor. Der Auftraggeber ist ausschließlich berechtigt, die Leistungen von BS Raumwerk nur für das im Vertrag vereinbarte Vorhaben zu verwenden. Weitergehende Nutzungsrechte des Auftraggebers müssen schriftlich vereinbart werden.
c. Die von diesem Vertrag nicht gedeckte Verwendung der Konzepte bzw. der Nachbau bedarf der schriftlichen Genehmigung von BS Raumwerk. Der Auftraggeber darf die Konzeptionierung und Ausführung nicht ohne Zustimmung von BS Raumwerk ändern.
d. BS Raumwerk ist berechtigt, auch nach Beendigung des Auftrags das Bauwerk in Abstimmung mit dem Auftraggeber zu betreten, um Aufnahmen zu fertigen und für eigene Werbezwecke zu nutzen.
e. BS Raumwerk steht das Recht zu, auf den Konzeptunterlagen, am Bauwerk oder in der baulichen Anlage während der Bauzeit namentlich genannt zu werden. Der Auftraggeber ist zur Veröffentlichung des von BS Raumwerk konzeptionierten nur unter Namensangabe des Auftragnehmers berechtigt. BS Raumwerk ist berechtigt, einer Nutzung, Veröffentlichung oder sonstige Bekanntmachung des Werks unter Verwendung des Namens BS Raumwerk zu widersprechen und eine Unterlassung zu verlangen.
f. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass seine Angaben, Informationen, Daten nicht gegen Rechte Dritter (z.B. Urheberrecht, Warenzeichen, Namensrechte, Firmenrechte) verstoßen. BS Raumwerk prüft diese Angaben des Auftraggebers nicht. Der Auftraggeber stellt BS Raumwerk von etwaigen Ansprüchen Dritter frei. Eine Haftung von BS Raumwerk wird – auch für mittelbare Schäden – ausgeschlossen.

6. Datenschutz
a. BS Raumwerk erhebt, verwendet und speichert personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich nach dem Bundesdatenschutzgesetz. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass persönliche Daten erhoben, gespeichert und verarbeitet werden. BS Raumwerk verpflichtet sich, nur diejenigen Daten zu erheben und zu speichern, die für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich sind.
b. Die Daten werden von BS Raumwerk nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist aus gesetzlichen Gründen notwendig oder der Auftraggeber hat sich damit einverstanden erklärt. Der Auftraggeber hat das Recht, ein Einverständnis jederzeit zu widerrufen.

7. Änderungen des Vertrages (Schriftform)
Änderungen des Vertrages müssen schriftlich vereinbart werden, sofern keine andere Form gesetzlich vorgeschrieben ist.

8. Gerichtsstand und Rechtswahl
a. Soweit beide Parteien Kaufleute sind, gilt als Gerichtsstand Landsberg am Lech.
b. Die Parteien vereinbaren, dass auf ihre Rechtsbeziehungen das deutsche Recht anzuwenden ist.